6.3. Ausschluss Teilnehmender
Die IREBS ist berechtigt, im Falle einer schwerwiegenden und arglistigen Täuschung im Rahmen des Zulassungs- oder Prüfungsverfahrens die entsprechende teilnehmende Person von der teilnehmenden Person gewählten Programm auszuschließen. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Studiengebühren ist in diesem Falle ausgeschlossen.
7. Widerrufsrecht
7.1. Teilnehmenden – wenn er/sie Verbraucher/-in und nicht Kaufmann/Kauffrau sind – steht ein Widerrufsrecht gemäß § 312b BGB und § 312d BGB in Verbindung mit § 355 BGB zu. Der Antrag auf Zulassung kann schriftlich innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt dieser Widerrufsbelehrung in Textform und mit Erhalt der Zulassungsbestätigung, die als Vertragsannahmeerklärung der IREBS den Vertragsschluss bedeutet. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: IREBS Immobilienakademie GmbH, Barocketage, Kloster Eberbach, 65346 Eltville, Deutschland. Die Pflicht zur Leistung seitens der IREBS besteht erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Teilnehmende mit der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen die Dienstleistung der IREBS in Anspruch genommen haben.
7.2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und die ggf. gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Für die Rückzahlung empfangener Leistungen verwendet die IREBS dasselbe Zahlungsmittel, welches Teilnehmende bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit der teilnehmenden Person wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Hat die teilnehmende Person verlangt, dass die IREBS die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat die teilnehmende Person der IREBS einen angemessenen Betrag zu zahlen, der im Verhältnis zum vertraglich vereinbarten Gesamtumfang dem Wert der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem die IREBS von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrags unterrichtet wurde, erbrachten Leistungen entspricht.
8. Änderungen von Studieninhalten
Geringfügige Änderungen der Inhalte und der Zeitdauer des Studiums bleiben vorbehalten. Sie berechtigen Teilnehmende nicht zur Vertragskündigung. Sollten Referent(inn)en ihre Teilnahme absagen müssen, bemüht sich die IREBS um eine Verschiebung der Veranstaltung oder um geeigneten Ersatz. Für den Fall, das wesentliche Studieninhalte ausfallen, ermäßigt sich die Studiengebühr anteilig. Eine weitergehende Haftung der IREBS ist ausgeschlossen.
9. Urheberrechtlicher Hinweis
Seminarunterlagen und Lernprogramme dürfen ohne schriftliche Zustimmung der IREBS weder vervielfältigt, verarbeitet, verändert, verbreitet noch sonst zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.
10. Haftung
10.1. Die IREBS haftet bei vorsätzlich verursachten Schäden in voller Höhe. Im Falle grob fahrlässig verursachter Schäden haftet die IREBS hingegen nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert werden soll. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die IREBS nur im Falle der Verletzung einer so vertragswesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesem Fall haftet die IREBS gegenüber Teilnehmenden allein auf Ersatz des Schadens, der typisch oder vorhersehbar war. Sollte die IREBS zum Ersatz erheblicher Aufwendungen verpflichtet sein, gilt das Vorstehende entsprechend.
10.2. Die IREBS haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Untergang von Sachen Teilnehmender im Zusammenhang mit der Durchführung des Studienganges, soweit dies nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der IREBS zurückzuführen ist.
10.3. Die IREBS haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegsund Naturereignisse sowie sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügung in- und ausländischer staatlicher Stellen) oder auf nicht schuldhaft verursachte, technische Störungen, etwa des EDV-Systems, zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten auch Computerviren oder vorsätzliche Angriffe auf EDV-Systeme durch „Hacker“, sofern jeweils angemessene Schutzvorkehrungen hiergegen getroffen wurden.
11. Datenschutz
Es gilt die auf der Website der IREBS hinterlegte Datenschutzerklärung, die auch Vertragsgegenstand wird. www.irebs.academy/datenschutz
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Wiesbaden.
13. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen der Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.