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Anke Schneider

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Mit IREBS – Break entdecken Sie hochaktuelle Vorträge und bleiben auf dem neuesten Stand der Entwicklungen in der Immobilienwirtschaft! Unsere Vortragsreihe umfasst ein breites Spektrum an Themen, die den gesamten Lebenszyklus der Immobilienwirtschaft abdecken. 

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Nächstes Thema am 19.02.2025, 12:00-13:30 Uhr:

BEG IV: Textform in der Gewerberaummiete

Dozent: Dr. Rainer Burbulla | Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Langguth & Burbulla Rechtsanwälte

Wichtige Maßnahmen aus dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) sind am 01.01.2025 in Kraft getreten. Eine davon betrifft die Textform in der Gewerberaummiete. Während bis-lang für langfristige Gewerberaummietverträge die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben war (§ 550 BGB), gilt nunmehr das Textformerfordernis. Die Hintergründe und Auswirkungen in der Praxis werden hier erörtert.

Themen:
• Bedeutung und Umfang der Textform (§ 126 b BGB)
• Textform bei Abschluss neuer Mietverträge
• Textform bei Nachträgen und Anlagen
• Übergangsfristen
• Behandlung von Schriftformfehlern bei „Altverträgen“
• Beweislast
• Vereinbarung der (gewillkürten) Schriftform (§§ 127, 126 BGB)
• Schrift-/Textform von Mietverträgen bei Grundstückstransaktionen