Nächstes Thema am 13.03.2025, 12:00-13:30 Uhr:
BEG IV: Textform in der Gewerberaummiete
Dr. Rainer Burbulla, Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Langguth & Burbulla Rechtsanwälte in Düsseldorf, brachte Licht ins Dunkel der neuen Regelung der Textform in der Gewerberaummiete
Wichtige Maßnahmen aus dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) sind am 01.01.2025 in Kraft getreten. Eine davon betrifft die Textform in der Gewerberaummiete. Während bis-lang für langfristige Gewerberaummietverträge die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben war (§ 550 BGB), gilt nunmehr das Textformerfordernis. Die Hintergründe und Auswirkungen in der Praxis werden hier erörtert.